Namibia Highlights

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Impressum Namibia Buddy

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Travel Buddies GmbH

Liebe Reisende,

Damit Deinem Reisevergnügen nichts im Wege steht und wir alle Fragen schnellstmöglich klären können, bitten wir Dich, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reiseinformationen bei Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen.

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Dir und der Travel Buddies GmbH, nachfolgend “Namibia Buddy” genannt, geschlossenen Vertrages.

Diese Bedingungen sind wie folgt in 3 Teile gegliedert:

  • Teil I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEBÜROS
  • Teil II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER REISEVERANSTALTER
  • Teil III: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VISA/TOURIST CARDS
  • Teil IV: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AKTIVITÄTEN
  • Teil V: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE DIENSTLEISTUNGEN

Teil I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR REISEBÜROS

Teil I “Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen”. Die Geltungsbereiche dieser Bedingungen sind in die Abschnitte A und B unterteilt.

Die nachstehenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Dir (nachfolgend ‘Kunde’, ‘Gast’ oder ‘Reisender’ genannt) und Namibia Buddy geschlossenen Vermittlungsvertrages für Buchungen ab dem 1. Juli 2018. Diese ergänzen die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 251 EGBGB.

Im Hinblick auf die rechtlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung sind diese Vermittlungsbedingungen in zwei Abschnitte unterteilt.

Die ausschließlichen Bestimmungen für die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden sich in Abschnitt A, für verbundene Reiseleistungen in Abschnitt B dieser Bedingungen.

Abschnitt A: Regeln für die Erbringung einer einzigen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Namibia Buddy bietet seine Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Diese regeln das Rechtsverhältnis zwischen Dir und Namibia Buddy. Namibia Buddy wird für Dich auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; dies sind auch Reiseveranstalter, die in eigener Verantwortung Reiseleistungen für Dich erbringen.

Diese Bedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen über das Internet-Reiseportal Namibia Buddy unter den von Namibia Buddy registrierten Internetadressen (nachfolgend “Reiseportal”), über den telefonischen Buchungsservice von Namibia Buddy und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform, soweit Namibia Buddy nur als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter auftritt.

1. Abschluss des Vertrags

1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereitgestellten Reiseanmeldeformulars (Buchungswunsch), der telefonischen Mitteilung des Buchungswunsches an den telefonischen Buchungsservice der Namibia Buddy, dem Absenden der bei der Namibia Buddy eingegangenen schriftlichen oder textlichen Buchungswünsche und dem mündlichen Buchungswunsch bietet der Kunde der Namibia Buddy den Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachfolgend “Vermittlungsvertrag” genannt) verbindlich an, an den er für 10 Tage gebunden ist. Namibia Buddy soll dann einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachfolgend “Hauptvertrag” genannt) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden zum Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungserbringer dar.

1.2 Namibia Buddy nimmt den Buchungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder mündlich (im Fernabsatz) an. Mit der Annahme des Buchungsauftrags durch Namibia Buddy kommt der Buchungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Namibia Buddy und dem Kunden zustande. Der Buchungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt der Hauptvertrag zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger zustande. Die Annahme des Buchungsangebots des Kunden durch den Leistungserbringer erfolgt durch Übersendung einer schriftlichen oder textlichen Buchungsbestätigung.

1.4 Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Vermittlungsvertrag ergeben sich aus den zwischen Namibia Buddy und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und ergänzend aus den gesetzlichen Bestimmungen.

1.5 Die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger richten sich ausschließlich nach den Bestimmungen des Hauptvertrages und den Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Namibia Buddy wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden Gelegenheit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

1.6 Meldet der Kunde auch andere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, so verpflichtet sich der Kunde, für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.7 Namibia Buddy weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) für Pauschalreiseverträge nach § 651a und § 651c BGB, die im Wege des Fernabsatzes (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Fernkopien, E-Mails, Nachrichten über Mobilfunk (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste) geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Widerrufsrecht nach § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die dem Vertragsschluss zugrunde liegenden mündlichen Verhandlungen sind auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzteren Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. Die vorstehende Belehrung gilt auch, wenn Verträge über Beherbergungsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen mit Namibia Buddy geschlossen werden, bei denen Namibia Buddy nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

1.8 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2. Vertragliche Verpflichtungen von Namibia Buddy

2.1 Die vertragliche Verpflichtung von Namibia Buddy besteht nach Maßgabe dieser Bedingungen in

a) die Vermittlung von Verträgen im Rahmen der Verfügbarkeit mit dem jeweiligen Leistungsträger gemäß der Buchungsanfrage,

b) die Abwicklung der Buchung (insbesondere die Aushändigung der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen vom Leistungsträger direkt an den Kunden versandt werden) und

c) Auswahlberatung für den Kunden auf der Grundlage der Wünsche und Anforderungen des Kunden, die Namibia Buddy mitgeteilt wurden.

2.2 Bei der Erteilung von Ratschlägen und Auskünften haftet Namibia Buddy nur für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die ordnungsgemäße Weitergabe der erhaltenen Informationen an den Kunden, es sei denn, die Ratschläge und Auskünfte sind ausdrücklich verbindlich erteilt worden.

2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem die Auskunftspflicht eine wesentliche Vertragspflicht ist, kommt nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zwischen Namibia Buddy und dem Kunden zustande.

2.4 Namibia Buddy ist nur dann verpflichtet, den günstigsten Anbieter zu ermitteln, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen worden ist.

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses eines

Eine Reiserücktrittsversicherung wird erwähnt; Namibia Buddy empfiehlt den Abschluss einer solchen Versicherung. Eine solche Versicherung ist nicht in den Leistungspreisen enthalten. Schließt der Kunde eine solche Versicherung über Namibia Buddy ab, ist Namibia Buddy – soweit nicht anders vereinbart – nicht verpflichtet, den Kunden über Umfang, Deckung und sonstige Versicherungsbedingungen zu informieren, sofern der Kunde sich aus den ihm vom Leistungsträger überlassenen oder in seinem Besitz befindlichen Unterlagen oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

3. Visa und Bescheinigungen

3.1 Namibia Buddy unterrichtet Dich auf dem Reiseportal oder auf Deinen ausdrücklichen Wunsch in anderer geeigneter Weise über Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse, einschließlich der voraussichtlichen Fristen für die Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Namibia Buddy geht bei diesen Informationen davon aus, dass Du und Deine Mitreisenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) für Euch gelten. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt es in Deiner Verantwortung, Namibia Buddy darüber zu informieren.

3.2 Die von Namibia Buddy bereitgestellten Informationen und Ratschläge gemäß Abschnitt

3.1 beschränkt sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus gängigen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Fremdenverkehrsämter.

3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde verantwortlich, es sei denn, Namibia Buddy hat der Beschaffung dieser Dokumente ausdrücklich zugestimmt. In diesem Fall kann die Namibia Buddy die Erstattung der im Zusammenhang mit der Beschaffung von Dokumenten entstehenden Aufwendungen (z.B. Telekommunikationskosten und in dringenden Fällen die Kosten von Kurierdiensten bzw. die Kosten der Beauftragung entsprechender Dienstleistungsunternehmen) verlangen. Die Namibia Buddy hat den Reisekunden bei Annahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung über die voraussichtliche Höhe der Kosten zu informieren.

3.4 Namibia Buddy haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Eingang der zu beschaffenden Dokumente, es sei denn, Namibia Buddy hat die Umstände, die zur Nichterteilung oder zum verspäteten Eingang führen, schuldhaft (mit-)verursacht.

4. Buchungsabwicklung und Reisedokumente

4.1 Namibia Buddy vermittelt lediglich Reiseleistungen und übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit einer Reiseleistung. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Namibia Buddy den Kunden hierüber informieren und seine Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses Angebot mit anderem Inhalt innerhalb einer vom Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, und zwar durch Zahlung des Reisepreises oder Antritt der Reise. Erfolgt die Annahme nicht, kommt ein Hauptvertrag nicht zustande.

4.2 Namibia Buddy sowie der Kunde sind verpflichtet, die vom Leistungsträger an den Kunden übersandten Buchungsbestätigungen sowie Flugtickets, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsnachweise und sonstige Reisedokumente auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Namibia Buddy kann Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen dem Leistungsträger und dem Kunden nicht überprüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Namibia Buddy unverzüglich über Abweichungen, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten zu informieren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er in jedem Fall für einen daraus resultierenden Schaden mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

4.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung der Namibia Buddy vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der Namibia Buddy vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit die Namibia Buddy über die Änderung in Bezug auf das neue Angebot informiert hat und Deinen vorvertraglichen Informationspflichten nachgekommen ist und der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung gegenüber der Namibia Buddy erklärt hat.

5. Annullierung und Einziehung

5.1 Namibia Buddy kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und der Nebenleistungen eine Servicegebühr erheben. Die Höhe der Gebühr ist variabel und hängt von der gebuchten Reiseleistung ab. Die Servicegebühr wird nicht zurückerstattet, wenn der Hauptvertrag storniert wird, es sei denn, die Stornierung ist auf ein Verschulden von Namibia Buddy und/oder seiner Erfüllungsgehilfen zurückzuführen.

5.2. Im Falle des Rücktritts von einer gebuchten Reiseleistung kann die Namibia Buddy vom Kunden die Zahlung der bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen, sofern der Veranstalter die Namibia Buddy mit dem Inkasso beauftragt hat. Zahlt die Namibia Buddy an Leistungsträger oder Reiseveranstalter Entgelte für Reisen oder Stornierungen oder pauschale Entschädigungen für den Kunden, so steht der Namibia Buddy ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Gegen diese Ansprüche kann der Kunde nur dann mit eigenen Ansprüchen aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf schuldhaftem Verhalten der Namibia Buddy beruhen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden oder sonstige Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger hindern die Weiterleitung des Reisepreises an den Leistungsträger nicht.

5.3 Vermittelt Namibia Buddy Pauschalreisen (§ 651a BGB), hat Namibia Buddy die Gültigkeit des Sicherungsscheines des Reiseveranstalters zu prüfen. Zahlungen werden erst mit Aushändigung des Sicherungsscheines des Reiseveranstalters an den Kunden fällig. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung nach den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; die Übersendung der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Reisedienstleister. Bei Online-Buchungen sendet Namibia Buddy dem Kunden die Reiseunterlagen innerhalb von 4 Werktagen nach der Buchung zu, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung beim Kunden. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Arbeitstagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen nach Absprache am Flughafen oder einem anderen Leistungsort für den Kunden hinterlegt.

6. Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Namibia Buddy hat keinen Einfluss auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung. Ist eine solche Änderung zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger wirksam vereinbart worden, kann Namibia Buddy den Differenzbetrag vom Kunden verlangen.

6.2 Ist die Beförderung per Flugzeug Bestandteil der Reise, weist Namibia Buddy darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften aufgrund international geltender Luftfahrtbestimmungen das Recht vorbehalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von Namibia Buddy. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Änderungen oder Mängeln der Flugbeförderung sind vom Reisenden direkt an die Fluggesellschaft zu richten. Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit der EU-Pauschalreiseverordnung, da diese Rechte mit den Persönlichkeitsrechten der Fluggäste verknüpft sind. Dies gilt insbesondere für Ansprüche im Zusammenhang mit der EU-Verordnung EG Nr. 261/2004, die Entschädigungen bei Flugannullierungen und Verspätungen regelt.

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Namibia Buddy gesetzten angemessenen Frist nach Mitteilung der Preiserhöhung entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde innerhalb der von Namibia Buddy gesetzten Frist nicht ausdrücklich den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, so gilt die Änderung als angenommen.

6.4 Bei allen so genannten Individualreisen behalten wir uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis bei starken Wechselkursschwankungen (EUR-CUP, EUR-NAD oder EUR-USD) in dem Maße zu erhöhen, dass sich die Reise für Namibia Buddy verteuert hat.

6.5 Erhöhen sich die Steuern und sonstigen Abgaben nach Ziffer 5.1.b), so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.

6.6 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Namibia Buddy wird sich bei den Leistungsträgern um eine Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder eine Erstattung nicht erfolgen kann. Namibia Buddy ist berechtigt, von dem zu erstattenden Betrag eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 € abzuziehen und als Ausgleich für den Mehraufwand einzubehalten.

7. Verpflichtungen von Namibia Buddy im Falle einer Kundenbeschwerde gegen den Diensteanbieter

7.1 Bei Mängelrügen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Leistungserbringer beschränkt sich die Verpflichtung von Namibia Buddy auf die Mitteilung von Name und Anschrift des Leistungserbringers. Dies gilt nicht, wenn Namibia Buddy vom Leistungserbringer zur Entgegennahme dieser Erklärungen bevollmächtigt worden ist.

7.2 Namibia Buddy ist im Hinblick auf etwaige Ansprüche des Kunden gegen die Leistungserbringer nicht verpflichtet, über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und zu beachtende Fristen oder sonstige gesetzliche Bestimmungen zu beraten.

8. Haftung

8.1 Die Haftung von Namibia Buddy als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Namibia Buddy oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Namibia Buddy herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Namibia Buddy oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Namibia Buddy nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Namibia Buddy nach Ziffer 8.1 haftet Namibia Buddy als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung und für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind allein die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.

8.3 Namibia Buddy übernimmt keine Haftung für etwaige Änderungen der vom Leistungserbringer erbrachten Leistung nach Abschluss des Hauptvertrages.

9. Stellung und Pflichten des Vermittlers im Zusammenhang mit der Vermittlung von Luftverkehrsdiensten

9.1 Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, so wird der Vermittler dem Fluggast die bei der Vermittlungsgesellschaft verfügbaren Informationen über die Fluggesellschaft, die den Flug voraussichtlich durchführen wird, zur Verfügung stellen. Ändert sich die Fluggesellschaft, so wird der Kunde unverzüglich über die Änderung informiert. Die Gemeinschaftsliste der Fluggesellschaften, gegen die in der Europäischen Union ein Flugverbot verhängt wurde, ist auf den Websites http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und wird dem Kunden auf Wunsch in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt.

9.2 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Luftfahrtunternehmen finden – soweit anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer Abkommens und des Montrealer Übereinkommens sowie unmittelbar die innerstaatlichen gesetzlichen Bestimmungen Anwendung.

Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte

Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität bei Flugreisen.

9.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast zu informieren, z.B. durch Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen der ausführenden Fluggesellschaft oder durch die Merkblätter des Luftfahrt-Bundesamtes unter www.lba.de.

10. Vergütungsansprüche des Vertreters

10.1 Für die Preise und Leistungsentgelte für die Vermittlung von Luftbeförderungsleistungen durch Luftfahrtunternehmen gemäß Ziffer 9 dieser Bedingungen gilt Folgendes:

10.2 Bei den angegebenen und in Rechnung gestellten Preisen handelt es sich um Preise der Fluggesellschaft, die keine Provisionen oder sonstigen Gebühren enthalten, die von der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers erhoben werden.

10.3 Die Vergütung des Vermittlers für diese Vermittlungstätigkeit erfolgt daher ausschließlich über die vom Kunden zu zahlende Servicegebühr.

10.4 Das Leistungsentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Namibia Buddy beträgt, soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart, 10 % des Bruttopreises der vermittelten Fluggesellschaft. Die Servicegebühr für die Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Flugbuchungen beträgt 10 % oder, sofern im Einzelfall nicht anders vereinbart, 60 € pro Flugticket bzw. 100 € pro Ticket für Business und First Class.

10.5 Wurde keine Vereinbarung über die Höhe eines entsprechenden Dienstleistungshonorars getroffen, schuldet der Auftraggeber dem Vermittler ein Honorar nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Verpflichtung zur Zahlung eines üblichen Honorars durch den Auftraggeber.

10.6 Die Leistungsentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Dies kann z.B. durch eine entsprechende mündliche oder schriftliche Mitteilung des Vermittlers erfolgen.

10.7 Der Anspruch des Vermittlers auf Leistungsentgelt – auch für Flugvermittlung – bleibt trotz Leistungsstörungen oder -änderungen, insbesondere Umbuchungen, Namensänderungen, Rücktritt, Stornierung, Aufhebung oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungsträger oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, wenn der Erstattungsanspruch des Kunden aus einem Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen resultiert.

11. Verjährungsfrist und Verjährungsfrist

11.1 Der Kunde muss Ansprüche gegen die Namibia Buddy wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages innerhalb eines Monats geltend machen (Verjährungsfrist). Hiervon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Namibia Buddy oder eines Deiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel des Werkes sind ebenfalls ausgeschlossen.

11.2 Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ende der im Hauptvertrag vereinbarten Reiseleistung (bei mehreren Reiseleistungen in unmittelbarer Folge mit dem Ende der letzten Reiseleistung), frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt, in dem der Kunde von den Umständen Kenntnis erlangt, aus denen sich die Ansprüche gegen Namibia Buddy ergeben. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche gegen Namibia Buddy nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

11.3 Ansprüche des Kunden gegen Namibia Buddy verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen.

11.4 Die in Ziffer 11.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Namibia Buddy oder eines Deiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Abschnitt B: Regelungen für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen nach § 651w BGB

Die Bestimmungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung verbundener Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Namibia Buddy das Formular über die Vermittlung verbundener Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formular wird der Kunde darüber informiert, dass die Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Namibia Buddy keine Pauschalreise darstellt, sondern dass mit dem Abschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.

 

  1. Zahlungen für verbundene Reiseleistungen 

1.1 Namibia Buddy darf Zahlungen des Reisenden auf die Vergütung von Reiseleistungen für verbundene Reiseleistungen nur annehmen, wenn Namibia Buddy sichergestellt hat, dass diese an den Reisenden zurückerstattet werden, soweit Reiseleistungen von Namibia Buddy selbst zu erbringen sind oder Zahlungsansprüche vermittelter Leistungsträger noch zu erfüllen sind und im Falle der Insolvenz von Namibia Buddy die Reiseleistungen abgesagt werden oder der Reisende Zahlungsaufforderungen von nicht befriedigten vermittelten Leistungsträgern hinsichtlich der erbrachten Reiseleistungen nachkommt.

1.2 Namibia Buddy leistet diese Sicherheit bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch den Abschluss einer Insolvenzversicherung gemäß § 651w Abs. 3 BGB, durch die Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Geldversicherers des Kunden in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise und durch die Aushändigung eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Namibia Buddy für verbundene Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den Leistungsträger der verbundenen Reiseleistung zahlt.

2. Verweis auf die zusätzliche Gültigkeit der Bestimmungen in Abschnitt A dieses Teils I.

Darüber hinaus gelten die Bestimmungen von Teil I Abschnitt A für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen.

Teil II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER REISEVERANSTALTER

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des zwischen Dir (nachfolgend “Kunde”, “Gast” oder “Reisender” genannt) und der Travel Buddies GmbH (nachfolgend abgekürzt “Namibia Buddy”) geschlossenen Pauschalreisevertrages. Ergänzt und vervollständigt die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 651a – y BGB und der Artikel 250 und 252 EGBGB.

1. Position von Namibia Buddy bei arrangierten Flugdiensten für Selbstreisende

1.1 Die Pauschalreiseleistungen von Namibia Buddy beinhalten grundsätzlich keine Flugleistungen. Sofern der Flug nicht ausdrücklich in der Reiseausschreibung als Bestandteil der von Namibia Buddy angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, sind Flugleistungen nicht als eigenständige Leistungen zu verstehen, sondern als vermittelte Zusatzleistung zur Pauschalreise.

1.2 Soweit Namibia Buddy neben der Flugbeförderung zusätzliche touristische Leistungen anderer Leistungsträger vermittelt (z.B. Flugbeförderung plus Aufenthalt in der Flughafenlounge) und diese zusätzlichen Leistungen der anderen Leistungsträger keinen wesentlichen Anteil am Gesamtwert dieses Leistungspakets ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieses Leistungspakets des Leistungsträgers oder von Namibia Buddy selbst sind noch als solches beworben werden, tritt Namibia Buddy nur als Vermittler auf. Diesbezüglich wird auf Teil I Abschnitt A verwiesen.

1.3 Namibia Buddy hat als Reisevermittler den Status eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, sofern die Voraussetzungen für die Vermittlung verbundener Reiseleistungen durch Namibia Namibia Buddy nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 651w BGB erfüllt sind. Diesbezüglich wird auf Teil 1, Abschnitt B verwiesen.

1.4 Unbeschadet der Pflichten von Namibia Buddy als Anbieter von vermittelten Reiseleistungen nach Teil I Abschnitt B und der Rechtsfolgen bei Nichterfüllung dieser Rechtspflichten ist Namibia Buddy bei Vorliegen der Voraussetzungen von 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfall zustande kommenden Vertrages über die vermittelten Leistungen. Namibia Buddy haftet daher nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Erbringung der Leistung selbst oder für Schäden, die aus diesen vermittelten Leistungen entstehen. Eine etwaige Haftung der Namibia Buddy aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr, bleibt hiervon unberührt.

1.5 Die vorstehenden Bestimmungen lassen die Haftung von Namibia Buddy aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.

2. Registrierung / Buchung

2.1 Der Vertrag kommt entweder mit der Zusendung der Rechnung (Buchungsbestätigung) oder mit der Buchung des Fluges (siehe auch 2.2) durch Namibia Buddy zustande, die der Kunde durch Unterzeichnung des Buchungsauftrages vorab für verbindlich erklärt hat. Die Annahme bedarf im Allgemeinen keiner bestimmten Form.

2.2 Bei Pauschalreisen mit internationalen Flügen gilt die Flugbuchung durch Namibia Buddy bereits als Buchungsbestätigung, auch wenn der Kunde hierüber noch nicht informiert wurde. Da die Flugpreise ständigen Schwankungen unterworfen sind, bucht Namibia Buddy die Flüge vorrangig vor der Rechnungsstellung. In Ausnahmefällen, insbesondere bei hohem Buchungsaufkommen, kann es zu einer Verzögerung von einigen Tagen zwischen der Flugbuchung und dem Versand der Rechnung kommen. In diesem Fall gilt die Flugbuchung bereits als Buchungsbestätigung. Der Kunde kann sich jederzeit bei Namibia Buddy über den Stand der Flugbuchung erkundigen. Im Zweifelsfall wird Namibia Buddy einen Nachweis über den Zeitpunkt der Buchung erbringen.

2.3 Die Reisebeschreibung im Internet und in den von Namibia Buddy versandten Unterlagen stellen rechtlich kein Angebot dar. Erst die Anmeldung des Kunden ist als Angebot im Rechtssinne zu verstehen, an das der Kunde bis zur Annahme durch Namibia Buddy, längstens jedoch für 14 Tage ab Anmeldung, gebunden ist.

2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Namibia Buddy vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Namibia Buddy vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, an das Namibia Buddy für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Voraussetzung ist, dass die Namibia Buddy die Änderung gegenüber dem neuen Angebot mitgeteilt hat und Deinen vorvertraglichen Informationspflichten nachgekommen ist und der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung gegenüber der Namibia Buddy erklärt hat.

2.6 Namibia Buddy weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) für Pauschalreiseverträge nach § 651a und § 651c BGB, die im Wege des Fernabsatzes (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Fernkopien, E-Mails, Nachrichten über Mobilfunk (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Online-Dienste) geschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern nur die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Widerrufsrecht nach § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die dem Vertragsschluss zugrunde liegenden mündlichen Verhandlungen sind auf vorherige Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letzteren Fall besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht. Die vorstehende Belehrung gilt auch, wenn Verträge über Beherbergungsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen mit Namibia Buddy geschlossen werden, bei denen Namibia Buddy nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

3. Zahlung

3.1 Nach Erhalt der Rechnung ist der fällige Betrag auf das angegebene Konto zu überweisen, wobei der Fälligkeitstermin je nach Reisedatum und Reiseleistung variieren kann.

3.1.1 Für die Buchung einer Einzelreise ist nach Erhalt der Rechnung eine Anzahlung von 25% des Reisepreises auf das angegebene Konto zu leisten. Die Zahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Wenn Du eine Prämie für ein Versicherungspaket oder eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, ist diese nicht im Reisepreis enthalten und wird mit der Anzahlung fällig. Deine Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651k Abs. 3 BGB insolvenzgesichert. Mit Übersendung der Buchungsbestätigung oder Rechnung erhältst Du den Sicherungsschein als ‘qualifizierte Reiseunterlagen’. Die Zahlung des restlichen Reisepreises ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig. Die Reiseunterlagen werden von Namibia  Buddy oder dem Reisebüro 14 Tage nach Eingang der Restzahlung verschickt.

3.1.2 Bei Buchung einer Gruppenreise ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung eine Zahlung von 100% des Reisepreises auf das angegebene Konto zu leisten. Sofern Du eine Prämie für ein Versicherungspaket oder eine Reiserücktrittsversicherung abschließt, ist diese nicht im Reisepreis enthalten und mit der Gesamtzahlung fällig. Deine Zahlungen auf den Reisepreis sind gemäß § 651k Abs. 3 BGB insolvenzgesichert. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung oder Rechnung erhältst Du den Versicherungsschein als ‘qualifiziertes Reisedokument’.

3.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Namibia Buddy zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Namibia Buddy berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.

3.3 Namibia Buddy und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag abgeschlossen wurde und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

3.4 Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis sofort nach Erhalt der Gesamtrechnung fällig.

3.5 Wenn Du Flüge im Rahmen einer Pauschalreise oder als vermittelte Reiseleistung buchst, ist eine Zahlung von 100% des Flugpreises sofort nach Erhalt der Rechnung auf unser angegebenes Konto fällig.

4. Dienstleistungen und Dienstleistungsmängel

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Angebot und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Bestätigung/Rechnung. Leistungen, die nicht ausdrücklich im Buchungsformular oder Angebot aufgeführt sind, gehören nicht zur vertraglich vereinbarten Leistung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

4.2 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von Namibia Buddy nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind von Namibia Buddy vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Beanstandungen der vertraglich vereinbarten Leistungen sind Namibia Buddy oder den Kollegen vor Ort unverzüglich mitzuteilen, damit der Mangel unverzüglich behoben werden kann. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und wird Namibia Buddy keine Gelegenheit zur Abhilfe gegeben, so ist eine Minderung des Reisepreises ausgeschlossen. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Namibia Buddy geltend zu machen.

4.4 Du kannst der Namibia Buddy eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen, die Du der Namibia Buddy mitteilen musst. Nach Ablauf dieser Frist steht es Dir frei, Dich selbst um Abhilfe zu bemühen und von Namibia Buddy die Erstattung der Kosten zu verlangen. Diese Frist ist jedoch nur wirksam, wenn eine Nachbesserung nicht bereits angeboten wurde oder nach Ziffer 3.4 ausgeschlossen ist.

4.5 Wenn die Erbringung einer Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann Namibia Buddy die Erbringung der Abhilfe verweigern.

4.6 Wird die Reise oder die Fortsetzung der Reise infolge eines Mangels unzumutbar oder erheblich beeinträchtigt, so kannst Du den Reisevertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Ablauf einer angemessenen Frist kündigen, die Du mitzuteilen hast. Ist die Abhilfe unmöglich, nach Ziffer 3.4 ausgeschlossen oder ist die Kündigung bereits durch ein besonderes Kundeninteresse gerechtfertigt, entfällt die Verpflichtung zur Fristsetzung.

4.7 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Namibia Buddy wird sich bei den Leistungsträgern um die Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn die Leistungen völlig unerheblich sind oder wenn eine Erstattung nicht möglich ist. Namibia Buddy ist berechtigt, von dem zu erstattenden Betrag eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- abzuziehen und als Entschädigung für den Mehraufwand einzubehalten.

5. Mitwirkungspflicht des Reisenden & Fristsetzung vor Kündigung

5.1 Der Kunde hat Namibia Buddy unverzüglich über von ihm festgestellte Fehler oder Mängel bei der Vermittlungstätigkeit zu informieren. Dazu gehören insbesondere unrichtige oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstigen Informationen, Auskünften und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen sowie die unvollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht erfolgte Buchungen oder Reservierungen).

5.2

a) Unterlässt der Kunde die Anzeige nach Ziffer 5.1, so gilt folgendes: Unterlässt der Kunde die Mitteilung nach Ziffer 5.1 ohne Verschulden, so erlöschen seine Ansprüche nicht.

b) Ansprüche des Kunden gegen die Namibia Buddy entfallen, soweit die Namibia Buddy nachweist, dass dem Kunden bei ordnungsgemäßer Anzeige des Schadens kein Schaden oder nicht in der vom Kunden geforderten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit die Namibia Buddy nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden der Namibia Buddy die Möglichkeit gegeben hätte, den Mangel zu beseitigen oder den Schaden zu mindern, z.B. durch Umbuchung, Nachbuchung oder Stornierung beim Leistungsträger.

c) Unterlässt der Kunde die Mitteilung nach Ziffer 5.1 ohne Verschulden, so sind seine Ansprüche nicht verwirkt.

d) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterlassenen Anzeige nach Ziffer 5.1 verjähren nicht

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Namibia Buddy oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Namibia Buddy beruhen

bei Ansprüchen auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Namibia Buddy oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Namibia Buddy beruhen

bei der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Maklervertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt hiervon unberührt.

e) Eine vertragliche und/oder gesetzliche Rügepflicht des Kunden gegenüber dem Diensteanbieter bleibt von Ziffer 5 unberührt.

f) Der Kunde wird gebeten, Namibia Buddy in seinem eigenen Interesse über besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die gewünschten Reiseleistungen zu informieren.

5.3 Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. 2 BGB bezeichneten Art, sofern dieser erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, muss er Namibia Buddy zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Namibia Buddy die Beseitigung des Mangels verweigert oder wenn eine sofortige Abhilfe erforderlich ist.

 

6. Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Namibia Buddy hat keinen Einfluss auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen bei Reiseleistungen. Ist eine solche Änderung zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger wirksam vereinbart worden, kann Namibia Buddy den Differenzbetrag vom Kunden verlangen.

6.2 Ist die Beförderung per Flugzeug Bestandteil der Reise, weist Namibia Buddy darauf hin, dass sich die Fluggesellschaften aufgrund international geltender Luftfahrtbestimmungen das Recht vorbehalten, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen liegen nicht im Verantwortungsbereich von Namibia Buddy. Preiserhöhungen sind nur bis 20 Tage vor Reiseantritt zulässig und müssen dem Kunden mitgeteilt werden. Direkte Ansprüche von Reisenden gegenüber der Fluggesellschaft müssen vom Reisenden direkt an die Fluggesellschaft gerichtet werden. Dies gilt insbesondere für die EU-Pauschalreiseverordnung, da diese mit den persönlichen Rechten der Reisenden verknüpft ist. Insbesondere die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004 über Entschädigungen bei Flugannullierungen und Verspätungen wird vom Geschädigten an die Fluggesellschaft gerichtet.

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von der Namibia Buddy gesetzten angemessenen Frist nach Mitteilung der Preiserhöhung entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde innerhalb der von Namibia Buddy gesetzten Frist nicht ausdrücklich den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, so gilt die Änderung als angenommen.

6.4 Bei allen so genannten Individualreisen behalten wir uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis bei starken Wechselkursschwankungen (EUR-CUP, EUR-NAD oder EUR-USD) in dem Maße zu erhöhen, dass sich die Reise für Namibia Buddy verteuert hat.

6.5 Erhöhen sich die Steuern und sonstigen Abgaben nach Ziffer 5.1.b), so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht werden.

6.6 Es ist möglich, dass Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorgenommen werden müssen. Diese Änderungen, die sich nach Vertragsschluss ergeben und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Voraussetzung dafür ist, dass die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung steht es dem Kunden frei, vom Vertrag zurückzutreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dann zurückerstattet.

6.7 Bei Flugreisen sind die als ausführende Fluggesellschaft genannten Fluggesellschaften freibleibend, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine bestimmte Fluggesellschaft im Vertrag vereinbart.

6.8 Wenn eine solche Änderung des Dienstes eintritt, wird Namibia Buddy Dich informieren, sobald es davon Kenntnis erhält.

7. Rücktritt und Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1 Es steht dem Kunden frei, jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Um Missverständnisse zu vermeiden, muss der Rücktritt per E-Mail oder schriftlich erklärt werden. Für die Berechnung der Stornokosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Namibia Buddy maßgeblich. Die Höhe der Stornokosten richtet sich nach dem Reisepreis. Die Stornierungskosten im Falle einer Stornierung pro angemeldeten Teilnehmer sind nachfolgend aufgeführt.

7.1.1 Bei der Buchung einer Einzelreise gelten folgende Servicegebühren*/ “Stornostaffeln”:

bis zu 45 Tage vor der Abreise 25%,

ab 44 Tage bis 30 Tage vor der Abreise 45 %,

von 29 Tagen bis 14 Tage vor der Abreise 75%,

vom 13. Tag bis zum 7. Tag vor der Abreise 85%,

von 6 bis 0 Tage vor Abreise, bei Nichtantritt der Reise oder nach Abreise 95% des Reiseprogramms

*Ausnahme von den Pauschalpreisen für Flüge im Rahmen der Pauschalreise:

Werden Flüge als Teil der Pauschalreise separat berechnet, erhält Namibia Buddy bei Stornierung durch den Kunden keine oder nur eine geringe Teilerstattung. Die Stornokosten für die ausgewiesene Einzelleistung werden daher pauschal mit 100% angesetzt. Die aufgeführten Entschädigungspauschalen beziehen sich auf den restlichen Reisepreis.

7.1.2 Bei Buchung mit Flügen (im Rahmen einer individuellen Reise)

Wenn Flüge storniert werden, berechnen wir eine Gebühr von 60 € pro Ticket. Etwaige zusätzliche Stornierungskosten, die der Fluggesellschaft entstehen, sind in vollem Umfang vom Reisenden zu tragen.

7.1.3 Segeltörn (als Teil einer individuellen Reise)

Wenn Du Segeltörns und Ausflüge stornierst, musst Du die vom Anbieter erhobenen Gebühren tragen.

7.2 Sind im Angebot ausdrücklich abweichende Stornierungs- und Umbuchungsbedingungen angegeben, so haben diese Vorrang.

7.3 Dem Reisekunden steht es frei, Namibia Buddy nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

7.4 Stört ein Reiseteilnehmer trotz Abmahnung die Reise oder verhält er sich grob vertragswidrig, so kann Namibia Buddy den Vertrag fristlos kündigen. Namibia Buddy behält den Anspruch auf den Reisepreis.

7.5 Anstelle der vorgenannten Pauschalen kann die Namibia Buddy eine höhere, konkret bezifferte Entschädigung verlangen, soweit die Namibia Buddy nachweist, dass Dir durch den Rücktritt höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist Namibia Buddy verpflichtet, den geforderten Betrag unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

7.6 Tritt der Reisende vor Antritt der Reise zurück oder tritt die Reise nicht an, so verliert Namibia Buddy den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Namibia Buddy eine angemessene Entschädigung nach Maßgabe der Rücktrittsregelung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Namibia Buddy zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn diese nicht der Kontrolle von Namibia Buddy unterliegen und deren Folgen auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

7.7 Wir empfehlen Dir dringend, eine Reiserücktrittsversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Krankheit abzuschließen.

8. Umbuchungen

8.1 Wünscht der Reisende nach Abschluss des Reisevertrages statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere Reise anzutreten oder eine geeignete Ersatzperson zu stellen, so ist dies nach Rücksprache bis 30 Tage vor Reisebeginn grundsätzlich möglich. Namibia Buddy erhebt für den Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr von 200 Euro pro Person, zuzüglich der Kosten, die durch den eintretenden Dritten entstehen. Spätere Umbuchungen sind nach Rücksprache gegen ein erhöhtes Umbuchungsentgelt zuzüglich der durch den Eintritt des Dritten entstehenden Kosten möglich.

8.2 Verlangt der Kunde später als 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchung, sofern dies überhaupt möglich ist, so kann diese nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 unter den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung erfolgen. Dies gilt nicht für Änderungswünsche, die nur mit geringen Kosten verbunden sind.

8.3 Umbuchungswünsche während der Reise, wie z.B. Änderungen der Reiseroute, der Unterkunft, der Aktivitäten oder der Transferzeiten, sind nur nach Rücksprache und Genehmigung durch Namibia Buddy möglich (mindestens 48 Stunden an Werktagen, Montag bis Freitag). In jedem Fall wird eine Umbuchungsgebühr von 200 Euro pro Reisenden zuzüglich Stornokosten erhoben.

8.4 Eine Umbuchung setzt immer die Verfügbarkeit des Dienstes voraus.

9. Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Namibia Buddy kann bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zurücktreten:

Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt, bis zu dem dem Kunden die Rücktrittserklärung von Namibia Buddy zugegangen sein muss, müssen in den jeweiligen vorvertraglichen Informationen angegeben sein.
Namibia Buddy muss die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung angeben.
Namibia Buddy ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
Ein Rücktritt von Namibia Buddy später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

10. Reisedokumente

10.1 Es ist die Pflicht des Reisenden, Namibia Buddy zu informieren, wenn erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine, Unterkunftsgutscheine) nicht innerhalb der von Namibia Buddy mitgeteilten Frist zugestellt werden.

10.2 Der Reisende ist verpflichtet, die ihm überlassenen Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchung, zu überprüfen. Etwaige Unstimmigkeiten, fehlende Unterlagen oder sonstige Unstimmigkeiten sind Namibia Buddy unverzüglich mitzuteilen. Wird dies unterlassen, so haftet der Reisende für den daraus entstehenden Schaden mit (§ 254 BGB).

11. Verpflichtung zur Information über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

11.1. Gemäß der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Namibia Buddy verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist zunächst die wahrscheinlichste Fluggesellschaft zu nennen und der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Ändert sich die durchführende Fluggesellschaft, muss Namibia Buddy den Reisenden unverzüglich informieren. Eine “Schwarze Liste” unsicherer Fluggesellschaften, gegen die in der EU ein Flugverbot verhängt wurde, ist auf folgender Website zu finden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

11.2. Für die Gestaltung des Flugplans und dessen Einhaltung sind im Wesentlichen die Fluggesellschaften und die staatlichen Koordinierungsstellen verantwortlich. Daher kann es zu kurzfristigen Änderungen von Flugzeiten, Flugrouten und Flugzeugen kommen, die nicht im Einflussbereich von Namibia Buddy liegen. Reisende sind verpflichtet, sich vor dem Rückflug über die genaue Zeit des Rückfluges bei der Fluggesellschaft zu informieren und sich den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden ausdrücklichen Angaben in den Reiseunterlagen verwiesen. Etwaige Ansprüche des Reisenden wegen unzumutbarer Leistungsänderungen bleiben unberührt.

12. Reise-, Devisen- und Zollbestimmungen

12.1 Namibia Buddy weist die Reisenden auf alle wichtigen Reisebestimmungen wie Einreise- und Gesundheitsbestimmungen in den Reiseunterlagen hin. Es wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Staatsangehörige anderer Länder kann das zuständige Konsulat Auskunft erteilen.

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Der Reisende hat dafür zu sorgen, dass der Reisepass und andere erforderliche Dokumente ausreichend gültig sind.

13. Beschädigung und Verspätung von Gepäck

Reisende werden darauf hingewiesen, dass Gepäckverluste, -beschädigungen und -verspätungen im Zusammenhang mit Flugreisen nach dem Luftverkehrsgesetz unverzüglich vor Ort mittels eines Schadensprotokolls (“PIR”) der zuständigen Fluggesellschaft gemeldet werden müssen. Fluggesellschaften und Namibia Buddy können die Erstattung auf der Grundlage internationaler Abkommen verweigern, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt wurde. Die Schadensmeldung muss bei Gepäckschäden innerhalb von 7 Tagen nach Auslieferung und bei Verspätungen innerhalb von 21 Tagen erfolgen.

Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Gepäck unverzüglich Namibia Buddy, seiner Vertretung oder Kontaktstelle oder dem Reisebüro anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht von der Verpflichtung, den Schaden innerhalb der oben genannten Fristen bei der Fluggesellschaft zu melden.

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere Covid19)

14.1 Aufgrund der sich ständig ändernden Verhältnisse wird akzeptiert, dass die vereinbarten Reiseleistungen von den jeweiligen Leistungsträgern stets unter Beachtung und in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt der Reise geltenden behördlichen Vorgaben und Anforderungen erbracht werden.

14.2. Der Reisende verpflichtet sich, bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen die vom Leistungsträger auferlegten angemessenen Nutzungsregelungen oder -beschränkungen zu beachten und bei Auftreten typischer Krankheitssymptome die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu informieren.

15. Gesundheitsvorschriften

Reisende sollten sich rechtzeitig über Infektions- und Impfschutz sowie andere vorbeugende Maßnahmen informieren und ggf. ärztlichen Rat über Thrombose- und andere Gesundheitsrisiken einholen. Auf allgemeine Informationen, insbesondere von Gesundheitsbehörden, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird hingewiesen. Das von Namibia Buddy in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf ständige Aktualität und Vollständigkeit, obwohl wir uns bemühen, unsere Dokumente auf dem neuesten Stand zu halten.

16. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt wurde oder Namibia Buddy für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich Namibia Buddy auch gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

17. Begrenzung der Haftung

17.1 Die vertragliche Haftung von Namibia Buddy für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Weitergehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen oder dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

17.2 Namibia Buddy haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Exkursionen, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass für Dich erkennbar ist, dass diese nicht Bestandteil der Pauschalreise von Namibia Buddy sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y des Bürgerlichen Gesetzbuches bleiben hiervon unberührt.

17.3 Namibia Buddy haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Namibia Buddy ursächlich geworden ist.