AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Travel Buddies GmbH

 

Liebe Reisende, lieber Reisender, 

 

damit dem Reisevergnügen möglichst nichts im Wege steht und wir alle Rückfragen möglichst zeitnah klären können, bitten wir Euch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Reisehinweise bei Vertragsschluss gut durchzulesen.

 

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Travel Buddies GmbH, nachfolgend „Travel Buddies“ genannt, zustande kommenden Vertrages.

 

Diese Geschäftsbedingungen gliedern sich wie folgt in 3 Teile:

  • Teil I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERMITTLER

  • Teil II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERANSTALTER

  • Teil III: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR EVISA/ TOURISTENKARTE

  • Teil IV: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AKTIVITÄTEN

  • Teil V: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE LEISTUNGEN


Teil I: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERMITTLER

 

Zu Teil I „Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen”. Die Anwendungsbereiche dieser Geschäftsbedingungen gliedern sich in die Abschnitte A und B.

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“, „Gast” oder „Reisender“ genannt) und Travel Buddies, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB).

 

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlichen Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 2 Abschnitte. 

 

Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A, von verbundenen Reiseleistungen in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen.

 

Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

 

Travel Buddies bietet ihre Leistungen als Reisevermittler ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und Travel Buddies. Travel Buddies ist für den Kunden auf der Grundlage eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages tätig und vermittelt Reiseleistungen von Leistungsträgern; diese sind hier auch Reiseveranstalter, die Reiseleistungen in eigener Verantwortung gegenüber dem Kunden erbringen.

 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Reiseleistungen über das Internet-Reiseportal von Travel Buddies unter den von Travel Buddies registrierten Internetadressen (nachstehend „Reiseportal“), über den telefonischen Buchungsservice von Travel Buddies und für schriftliche Buchungen sowie Buchungen in Textform, soweit Travel Buddies lediglich als Reisevermittler und nicht als Reiseveranstalter tätig wird.

 

1. Vertragsschluss

1.1 Mit dem Absenden des im Reiseportal bereitgestellten Reiseanmelde-Formulars (Buchungsanfrage), mit der telefonischen Mitteilung der Buchungsanfrage gegenüber dem telefonischen Buchungsservice von Travel Buddies, der Übersendung schriftlicher oder in Textform bei Travel Buddies eingehender Buchungsanfragen sowie durch die mündliche Buchungsanfrage macht der Kunde Travel Buddies ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages (nachstehend „Vermittlungsauftrag“), an das er 10 Tage gebunden ist. Danach soll Travel Buddies einen Vertrag über bestimmte Reiseleistungen (nachstehend „Hauptvertrag“) zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger vermitteln. Die Buchungsanfrage stellt zugleich das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages mit dem Leistungsträger dar.

 

1.2 Travel Buddies nimmt den Vermittlungsauftrag des Kunden in Textform, schriftlich oder (fern-) mündlich an. Mit der Annahme der Buchungsanfrage durch Travel Buddies kommt zwischen Travel Buddies und dem Kunden der Vermittlungsvertrag als Geschäftsbesorgungsvertrag zustande. Der Vermittlungsvertrag bedarf keiner bestimmten Form.

 

1.3 Ist die vom Kunden gewünschte Reiseleistung verfügbar und nimmt der Leistungsträger das Angebot des Kunden auf Abschluss des Hauptvertrages über diese Reiseleistung an, kommt zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger der Hauptvertrag zustande. Die Annahme des Buchungsangebotes des Kunden durch den Leistungsträger erfolgt durch Übermittlung einer schriftlichen oder der Textform entsprechenden Buchungsbestätigung.

 

1.4 Die beiderseitigen Rechte und Pflichten aufgrund des Geschäftsbesorgungsvertrages ergeben sich aus den zwischen Travel Buddies und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

 

1.5 Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Leistungsträger gelten ausschließlich die Regelungen des Hauptvertrages und die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers. Travel Buddies wird den Kunden vor oder bei Abschluss des Hauptvertrages auf die Reise- und Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers hinweisen und dem Kunden die Möglichkeit geben, von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

 

1.6 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reiseleistung an, verpflichtet sich der Kunde, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.7 Travel Buddies weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Travel Buddies Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Travel Buddies nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

 

1.8 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

1.9 Für Reisen mit internaltionalen Flügen gilt bereits die Flugbuchung von Travel Buddies als Buchugnsbestätigung, auch wenn der Kunde hiervon noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Da Flugpreise permanenten Schwankungen unterliegen priorisiert Travel Buddies die Buchung der Flüge, vor der Erstellung der Rechnung. Somit kann es in Ausnahmefällen, vor allem in buchungsintensiven Zeiten, zu einer Verzögerung von einigen Tagen zwischen Flugbuchung und Rechnugsversand kommen. In diesem Fall gilt die Flugbuchung bereits als Buchungsbestätigung. Der Kunde kann den Stand der Flugbuchung jederzeit bei Travel Buddies erfragen. Travel Buddies wird im Zweifesfall den Nachweis des Buchungszeitpunktes erbringen.  

2. Vertragspflichten von Travel Buddies

2.1 Die vertragliche Leistungspflicht von Travel Buddies besteht, nach Maßgabe dieser Vermittlungsbedingungen, in

a) der Vermittlung von Verträgen, im Rahmen der Verfügbarkeit, mit dem jeweiligen Leistungsträger entsprechend der Buchungsanfrage,

b) der Abwicklung der Buchung (insbesondere Übergabe der Reiseunterlagen, soweit diese nicht nach den mit dem Leistungsträger getroffenen Vereinbarungen durch den Leistungsträger direkt dem Kunden übermittelt werden) sowie

c) der Auswahlberatung des Kunden nach den Travel Buddies bekannt gegebenen Wünschen und Ansprüchen des Kunden.

 

 2.2 Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet Travel Buddies lediglich für die richtige Auswahl der Informationsquelle sowie die korrekte Weitergabe der erlangten Informationen an den Kunden, soweit die Hinweise und Auskünfte nicht ausdrücklich verbindlich erteilt worden sind. 

 

2.3 Ein besonderer Auskunftsvertrag, bei dem wesentliche Vertragspflicht die Pflicht zur Auskunftserteilung ist, kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Travel Buddies und dem Kunden zustande.

 

2.4 Zur Ermittlung des preisgünstigsten Anbieters ist Travel Buddies nur bei entsprechender Vereinbarung verpflichtet.

 

2.5 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich auf die Möglichkeit des Abschlusses einer 

Reiserücktrittskostenversicherung hingewiesen; Travel Buddies empfiehlt den Abschluss. Eine solche Versicherung ist in den Leistungspreisen nicht enthalten. Schließt der Kunde durch Vermittlung von Travel Buddies eine solche Versicherung ab, ist Travel Buddies – mangels einer abweichenden Vereinbarung – nicht verpflichtet, den Kunden über den Umfang, den Deckungsschutz und die sonstigen Versicherungsbedingungen zu informieren, soweit sich der Kunde aus den ihm übergebenen oder ihm vorliegenden Unterlagen des Leistungsträgers oder den Versicherungsunterlagen des Versicherers über die Versicherungsbedingungen informieren kann.

 

3. Visa und Bescheinigungen

3.1 Travel Buddies informiert den Kunden im Reiseportal oder auf ausdrückliche Anfrage des Kunden in einer anderen geeigneten Art und Weise über Einreise-, Pass- und Visumserfordernisse einschließlich der voraussichtlichen Frist zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten. Bei der Erteilung dieser Auskünfte geht Travel Buddies davon aus, dass der Kunde und seine Mitreisenden deutsche Staatsangehörige sind, in deren Person keine besonderen Umstände (z.B. doppelte Staatsangehörigkeit) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, obliegt es dem Kunden, Travel Buddies darauf hinzuweisen.

 

3.2 Die Auskünfte und Hinweise von Travel Buddies gemäß Ziffer 3.1 beschränken sich auf die Erteilung von Auskünften aus oder über geeignete Informationsquellen, insbesondere aus aktuellen branchenüblichen Nachschlagewerken, oder auf die Weitergabe von Informationen ausländischer Botschaften, Konsulate oder Tourismusämter.

 

3.3 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten ist der Kunde selbst verantwortlich, es sei denn Travel Buddies hat durch besondere Vereinbarung ausdrücklich die Beschaffung dieser Dokumente übernommen. Dann kann Travel Buddies die Erstattung der in Zusammenhang mit der Dokumentenbeschaffung entstandenen Aufwendungen verlangen (z.B. Telekommunikationskosten und in Eilfällen die Kosten von Botendiensten und/oder die Kosten für die Beauftragung einschlägiger Serviceunternehmen). Travel Buddies muss bei der Übernahme eines Auftrages zur Dokumentenbeschaffung den Reisekunden über die voraussichtliche Höhe der Kosten informieren.

 

3.4 Travel Buddies haftet nicht für die Erteilung von Visa oder sonstigen Dokumenten und für den rechtzeitigen Zugang der zu beschaffenden Unterlagen, es sei denn, dass Travel Buddies die für die Nichterteilung oder den verspäteten Zugang maßgeblichen Umstände schuldhaft (mit-)verursacht hat.

 

4. Buchungsabwicklung und Reiseunterlagen

4.1 Travel Buddies mittelt lediglich Reiseleistungen und sichert die Verfügbarkeit einer Reiseleistung nicht zu. Kann nur eine vom Vermittlungsauftrag des Kunden abweichende Reiseleistung vermittelt werden, wird Travel Buddies den Kunden hierüber unterrichten und dessen Weisungen abwarten. Der Reisende kann dieses inhaltlich abweichende Angebot innerhalb einer von dem Veranstalter gesetzten Frist zur Annahme des geänderten Angebots annehmen, namentlich durch Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt. Soweit eine Annahme nicht erfolgt, wird ein Hauptvertrag nicht abgeschlossen.

 

4.2 Travel Buddies, wie auch der Kunde selbst, sind verpflichtet, die dem Kunden übermittelten Buchungsbestätigungen des Leistungsträgers sowie Flugscheine, Hotelgutscheine, Visa, Versicherungsscheine und sonstige Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf Übereinstimmung mit der Buchungsanfrage, zu überprüfen. Änderungen und Abweichungen aufgrund direkter Kommunikation zwischen Leistungsträger und Kunde kann Travel Buddies nicht prüfen. Der Kunde ist verpflichtet, Travel Buddies von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden jedenfalls mitverantwortlich sein (§ 254 BGB).

 

4.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Travel Buddies vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Travel Buddies vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Travel Buddies bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Travel Buddies die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

 

5. Stornierung und Inkasso

5.1 Travel Buddies kann für die Vermittlung des Hauptvertrages und die damit im Zusammenhang stehenden Serviceleistungen ein Serviceentgelt erheben. Dessen Höhe ist variabel und abhängig von der gebuchten Reiseleistung. Das Serviceentgelt wird bei Stornierung des Hauptvertrages nicht erstattet, es sei denn die Stornierung beruht auf einem Verschulden von Travel Buddies und/oder ihren Erfüllungsgehilfen.

 

5.2. Im Falle der Stornierung einer gebuchten Reiseleistung kann Travel Buddies vom Kunden die Zahlung der jeweils bei der Buchung mitgeteilten Stornokosten verlangen, soweit der Veranstalter Travel Buddies mit dem Inkasso der Gegenleistung beauftragt hat. Soweit Travel Buddies Entgelte für Reisen oder Rücktritte oder pauschale Entschädigungen für den Kunden an Leistungsträger oder Reiseveranstalter zahlt, steht Travel Buddies ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Kunden zu. Der Kunde kann gegen diese Ansprüche nur mit eigenen Ansprüchen die Aufrechnung erklären, wenn diese unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder auf einem schuldhaften Handeln von Travel Buddies beruhen. Der Weiterleitung des Reiseentgelts an den Leistungsträger stehen ein etwaiger Gewährleistungsanspruch des Kunden oder andere Ansprüche des Kunden gegen den Leistungsträger nicht entgegen.

 

5.3 Soweit Travel Buddies Pauschalreisen (§ 651a BGB) vermittelt, hat Travel Buddies den Sicherungsschein des Veranstalters auf seine Gültigkeit hin zu überprüfen. Zahlungen sind nur fällig, wenn der Sicherungsschein des Veranstalters an den Kunden übergeben wird. Liegt der Sicherungsschein vor, ist die Zahlung entsprechend den Zahlungsbedingungen des Reiseveranstalters fällig; der Versand der Reiseunterlagen erfolgt auf der Grundlage der Reisebedingungen des Reiseveranstalters oder der Vereinbarung mit dem Leistungserbringer einer Reiseleistung. Bei Internetbuchungen versendet Travel Buddies die Reiseunterlagen innerhalb von 4 Werktagen nach der Buchung an den Kunden, jedoch nicht vor Eingang der vollständigen Zahlung durch den Kunden. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 3 Werktagen vor Leistungsbeginn werden die Unterlagen für den Kunden nach Vereinbarung am Flughafen oder an einem sonstigen Leistungsort hinterlegt.

 

6. Preis- und Leistungsänderungen 

6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen der vermittelten Reiseleistung hat Travel Buddies keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Travel Buddies den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

 

6.2 Soweit Travel Buddies als Vermittler von Luftbeförderungen tätig wird, stellt Travel Buddies klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Travel Buddies. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. 

 

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Travel Buddies gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Travel Buddies gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen. 

 

6.4 Wir behalten uns für alle, sogenannte Individualreisen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle starker Wechselkursschwankungen (EUR-CUP, EUR-NAD oder EUR-USD) in dem Umfange zu erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für Travel Buddies verteuert hat.

 

6.5 Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

 

6.6 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Travel Buddies wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Travel Buddies ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 100,- vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten.

 

7. Pflichten von Travel Buddies bei Reklamation des Kunden gegenüber dem Leistungsträger

7.1 Im Falle von Mängelanzeigen und der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber dem Leistungsträger beschränkt sich die Verpflichtung von Travel Buddies auf die Mitteilung des Namens und der Adresse des Leistungsträgers. Das gilt nicht, sofern Travel Buddies vom Leistungsträger zur Empfangnahme dieser Erklärungen bevollmächtigt wurde.

 

7.2 Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von Travel Buddies zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

 

8. Haftung

8.1 Die Haftung von Travel Buddies als Reisevermittler für Schäden des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf den dreifachen Preis der vermittelten Reiseleistung beschränkt, soweit der Schaden des Kunden von Travel Buddies oder einem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Travel Buddies weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde und nicht auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch Travel Buddies oder einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Ausgenommen von der vorstehenden Haftungsbeschränkung sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für diese Schäden haftet Travel Buddies nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

8.2 Unbeschadet einer etwaigen Haftung von Travel Buddies gemäß Ziffer 8.1 haftet Travel Buddies als Reisevermittler nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der vermittelten Leistung selbst. Für die Erfüllung sowie für Mängel der vermittelten Reiseleistung sind ausschließlich die jeweiligen Leistungsträger verantwortlich.

 

8.3 Für Leistungsänderungen des Leistungsträgers nach Abschluss des Hauptvertrages übernimmt Travel Buddies keinerlei Haftung.

 

9. Stellung und Pflichten des Vermittlers in Zusammenhang mit der Vermittlung von Flugbeförderungsleistungen

9.1 Entsprechend der EU-Verordnung Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen ist der Vermittler verpflichtet, den Fluggast bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten. Sofern bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht feststeht, wird der Vermittler ihm die vom vermittelten Unternehmen vorliegenden Informationen über diejenige Fluggesellschaft übermitteln, die wahrscheinlich den Flug durchführt. Bei einem Wechsel der Fluggesellschaft wird der Kunde unverzüglich über den Wechsel unterrichtet. Die gemeinschaftliche Liste über die mit Flugverbot in der Europäischen Union belegten Fluggesellschaften ist über die Internetseiten http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm und www.lba.de abrufbar und kann dem Kunden auf Verlangen in den Geschäftsräumen des Vermittlers ausgehändigt werden.

 

9.2 Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Fluggesellschaft gelten – soweit jeweils anwendbar – die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Luftverkehrsgesetzes, des Warschauer und Montrealer Übereinkommens und unmittelbar, wie inländische gesetzliche Bestimmungen, 

die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 zu Flugpassagierrechten

die Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität.

 

9.3 Dem Kunden wird dringend empfohlen, sich über seine Rechte als Fluggast, z.B. durch die Aushänge in den Flughäfen, durch die Informationen des ausführenden Luftfahrtunternehmens oder durch die Informationsblätter des Luftfahrtbundesamts unter www.lba.de zu informieren.

 

10. Vergütungsansprüche des Vermittlers

10.1 Für die Preise und die Serviceentgelte bei der Vermittlung der Flugbeförderungsleistungen von Fluggesellschaften nach Ziffer 9 dieser Vermittlungsbedingungen gilt:

 

10.2 Die angegebenen und in Rechnung gestellten Preise sind Preise der Fluggesellschaften, die keine Provision oder ein sonstiges Entgelt der Fluggesellschaft für die Tätigkeit des Vermittlers beinhalten.

 

10.3 Die Vergütung des Vermittlers im Rahmen dieser Vermittlungstätigkeit erfolgt demnach ausschließlich durch vom Kunden zu bezahlende Serviceentgelte.

 

10.4 Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit von Travel Buddies beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10% des Bruttopreises des vermittelten Flugbeförderungsunternehmens. Das Serviceentgelt für die Vermittlungstätigkeit im Zusammenhang mit Flugbuchungen beträgt 10% oder, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, € 60,- je Flugticket, bei den Klassen Business und First € 100,- je Ticket.

 

10.5 Ist eine Vereinbarung zur Höhe eines entsprechenden Serviceentgelts nicht getroffen worden, schuldet der Kunde dem Vermittler eine Vergütung nach den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. es besteht eine Pflicht zur Bezahlung einer üblichen Vergütung durch den Auftraggeber.

 

10.6 Die Serviceentgelte für die Vermittlung von sonstigen Reiseleistungen und für sonstige Tätigkeiten im Auftrag des Kunden bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung. Diese kann z.B. durch einen entsprechenden mündlichen oder schriftlichen Hinweis des Vermittlers hierauf erfolgen.

 

10.7 Der Anspruch des Vermittlers auf Serviceentgelte – auch bei der Flugvermittlung – bleibt durch Leistungsstörungen oder Änderungen, insbesondere Umbuchung, Namenswechsel, Rücktritt, Stornierung, Annullierung, oder Kündigung des vermittelten Vertrages durch den Leistungserbringer oder den Kunden bestehen. Dies gilt nicht, soweit sich ein Anspruch auf Rückerstattung des Kunden aufgrund eines Schadensersatzanspruchs des Kunden wegen Mängeln der Beratungs- oder Vermittlungstätigkeit des Vermittlers aus vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen ergibt.

 

11. Ausschlussfrist und Verjährung

11.1 Ansprüche des Kunden wegen nicht vertragsgemäßer Erfüllung des Vermittlungsvertrages hat der Kunde innerhalb eines Monats gegenüber Travel Buddies geltend zu machen (Ausschlussfrist). Davon ausgenommen sind Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel Buddies oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso ausgenommen sind Ansprüche wegen nicht offensichtlicher Mängel der Werkleistung.

 

11.2 Die Ausschlussfrist beginnt mit dem im Hauptvertrag vereinbarten Ende der vermittelten Reiseleistung (bei mehreren unmittelbar aufeinanderfolgenden Reiseleistungen mit dem Ende der letzten Reiseleistung), jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, an dem der Kunde von den die Ansprüche gegen Travel Buddies begründenden Umständen Kenntnis erlangt. Nach Ablauf dieser Ausschlussfrist kann der Kunde Ansprüche gegen Travel Buddies nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

 

11.3 Ansprüche des Kunden gegen Travel Buddies verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Kunde von den anspruchsbegründenden Umständen und der Person des Anspruchsgegners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen können.

 

11.4 Die in Ziffer 11.3 genannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wegen sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel Buddies oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Die Verjährung der genannten Ansprüche richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

 

Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich, wenn Travel Buddies das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung bei Travel Buddies keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrages verbundene Reiseleistungen entstehen.

 

1. Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen

1.1 Travel Buddies darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen verbundener Reiseleistungen nur entgegennehmen, wenn Travel Buddies sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von Travel Buddies selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Travel Buddies Reiseleistungen ausfallen oder der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

 

1.2 Diese Sicherstellung leistet Travel Buddies bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an Travel Buddies verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

 

2. Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A dieses Teil I.

Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die Bestimmungen des Teil I Abschnitt A.

Teil II: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN REISEVERANSTALTER

Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend „Kunde“, „Gast” oder „Reisender“ genannt) und der Travel Buddies GmbH (nachfolgend „Travel Buddies“ abgekürzt), des zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

 

1. Stellung von Travel Buddies bei vermittelten Flugleistungen zur Eigenanreise

1.1 Die Pauschalreiseleistungen von Travel Buddies beinhalten in der Regel keine Flugbeförderungsleistungen. Sofern in der Reiseausschreibung der Flug nicht ausdrücklich als Bestandteil der von Travel Buddies angebotenen und durchgeführten Pauschalreise ausgewiesen ist, sind Flugleistungen nicht als eigene Leistungen, sondern als vermittelte Leistung neben der Pauschalreise zu verstehen.

 

1.2 Soweit Travel Buddies neben den Flugbeförderungsleistungen zusätzliche touristische Nebenleistungen weiterer Leistungsanbieter (z.B. Flugbeförderungsleistung nebst Aufenthalt in Airport-Lounge) vermittelt und diese Nebenleistungen des weiteren Leistungsanbieters keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert dieser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Leistungsanbieters oder von Travel Buddies selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat Travel Buddies lediglich die Stellung eines Vermittlers. Insoweit wird auf Teil I Abschnitt A verwiesen.

 

1.3 Travel Buddies hat als Reisevermittler die Stellung eines Vermittlers verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen von Travel Buddies vorliegen. Insoweit wird auf Teil 1 Abschnitt B verwiesen.

 

1.4 Unbeschadet der Verpflichtungen von Travel Buddies als Anbieter verbundener Reiseleistungen gemäß Teil I Abschnitt B und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist Travel Buddies im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach 1.2 oder 1.3 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrages über die vermittelten Leistungen. Travel Buddies haftet demnach nicht für die Angaben des vermittelten Vertragspartners zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst oder Schadensersatz aus diesen vermittelten Leistungen. Eine etwaige Haftung von Travel Buddies aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

 

1.5 Durch die vorstehenden Bestimmungen bleibt die Haftung von Travel Buddies aus dem Vermittlungsvertrag unberührt.

 

2. Anmeldung / Buchung/ Vertragsschluss

2.1 Der Vertrag kommt entweder mit  Zusendung der Rechnung (Buchungsbestätigung) oder durch die erfolgte Flugbuchung (siehe hierzu auch 2.2) durch Travel Buddies, welche der Kunde im Vorfeld durch Unterzeichnung des Buchungsauftrages verbindlich erklärt hat, zustande. Generell bedarf die Annahme keiner bestimmten Form. 

 

2.2 Für Pauschlareisen mit internationalen Flügen gilt bereits die Flugbuchung von Travel Buddies als Buchungsbestätigung, auch wenn der Kunde hiervon noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Da Flugpreise permanenten Schwankungen unterliegen priorisiert Travel Buddies die Buchung der Flüge, vor der Erstellung der Rechnung. Somit kann es in Ausnahmefällen, vor allem in buchungsintensiven Zeiten, zu einer Verzögerung von einigen Tagen zwischen Flugbuchung und Rechnungsversand kommen. In diesem Fall gilt die Flugbuchung bereits als Buchungsbestätigung. Der Kunde kann den Stand der Flugbuchung jederzeit bei Travel Buddies erfragen. Travel Buddies wird im Zweifesfall den Nachweis des Buchungszeitpunktes erbringen.  

 

2.2 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde Travel Buddies den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

 

2.3 Die Reisebeschreibung im Internet und in den durch Travel Buddies gesendeten Dokumenten stellen rechtlich kein Angebot dar. Erst die Anmeldung des Kunden ist als Angebot im Rechtssinn zu verstehen, an welches der Kunde bis zur Annahme durch Travel Buddies gebunden ist, jedoch maximal 14 Tage ab Anmeldung.

 

2.4 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

 

2.5 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von Travel Buddies vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Travel Buddies vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, an das Travel Buddies für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Soweit Travel Buddies bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde Travel Buddies die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

 

2.6 Travel Buddies weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte. Insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht. Der vorstehende Hinweis gilt auch, soweit mit Travel Buddies Verträge über Unterkunftsleistungen (z.B. Hotelzimmer) oder Flugleistungen abgeschlossen werden, bei denen Travel Buddies nicht Vermittler, sondern unmittelbarer Vertragspartner des Kunden/Reisenden ist.

 

3. Zahlung

3.1 Bei Erhalt der Rechnung ist der fällige Betrag entsprechend dem angegebenen Fälligkeitsdatum auf das angegebene Konto zu überweisen. Zahlungsfristen und Anzahlungshöhen können in Abhängigkeit von Reiseziel, Reisezeitraum und den Bedingungen lokaler Partnerbetriebe variieren. Diese werden dem Kunden vor Buchung transparent mitgeteilt und gelten mit Vertragsabschluss als vereinbart.

 

3.1.1 Standard-Destinationen

Soweit keine abweichenden Bedingungen vereinbart wurden, gilt für Individualreisen außerhalb Afrikas eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises als vereinbart. Diese ist bei Erhalt der Rechnung fällig und wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Eine gebuchte Reiseversicherung ist nicht Bestandteil des Reisepreises und wird mit der Anzahlung fällig.

 

3.1.2 Afrika-Destinationen (z. B. Namibia, Botswana, Simbabwe etc.)

Für Reisen nach Afrika wird aufgrund der Vorauszahlungsbedingungen lokaler Partner eine Anzahlung in Höhe von 35 % des Reisepreises bei Rechnungserhalt fällig. Diese Anzahlung ist nicht erstattbar, sofern die gebuchten Leistungen durch die Leistungsträger im Stornofall nicht oder nur teilweise erstattet werden.

 

3.1.3 Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) ist der Gesamtbetrag sofort zur Zahlung fällig. Die Reiseunterlagen werden nach vollständiger Bezahlung übermittelt.

 

3.1.4 Für die Buchung bestimmter Gruppenreisen oder Sonderleistungen (z. B. exklusive Camps, Charterflüge) kann eine Anzahlung von bis zu 100 % des Reisepreises fällig werden, wenn dies durch Leistungsträgerbedingungen erforderlich ist. Hierauf wird der Kunde vor Buchung ausdrücklich hingewiesen.

 

3.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht fristgerecht, obwohl Travel Buddies zur Erbringung der vertraglichen Leistung bereit und in der Lage ist, seine Informationspflichten erfüllt hat und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, ist Travel Buddies berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß § 7 zu belasten.

 

3.3 Zahlungen auf den Reisepreis dürfen vor Beendigung der Pauschalreise nur angenommen werden, wenn Travel Buddies dem Kunden einen Reisesicherungsschein übermittelt hat, der den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 651r BGB entspricht.

 

3.4 Erfolgt die Buchung kurzfristiger als 30 Tage vor Reiseantritt, ist der gesamte Reisepreis sofort bei Rechnungserhalt fällig.

 

3.5 Flugkosten – besondere Zahlungsbedingungen:

Flüge, die im Rahmen einer Pauschalreise oder als vermittelte Einzelleistung gebucht werden, sind unmittelbar nach Buchung von Travel Buddies vollständig bei der jeweiligen Fluggesellschaft zu bezahlen.

Daher ist der gesamte Flugpreis bei Rechnungsstellung sofort zur Zahlung fällig.

 

3.6 Rückerstattungsvorbehalt bei Flugtickets:

Flugtickets werden von Travel Buddies unmittelbar nach Buchung vollständig bei der jeweiligen Fluggesellschaft bezahlt. Eine Rückerstattung durch die Airline ist – insbesondere bei Sondertarifen – häufig ausgeschlossen oder an restriktive Bedingungen geknüpft.

 

Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass ein bestehender Rückzahlungsanspruch gegenüber Travel Buddies im Zusammenhang mit Flugkosten bis zu dem Zeitpunkt aufgeschoben ist, an dem Travel Buddies den entsprechenden Betrag tatsächlich von der Fluggesellschaft zurückerhalten hat.

 

Ein Rückzahlungsanspruch kann nicht vor diesem Zeitpunkt geltend gemacht oder durchgesetzt werden. Dies gilt auch dann, wenn dem Kunden nach den gesetzlichen Regelungen grundsätzlich ein Rückzahlungsanspruch zusteht.

 

Diese Regelung ist zwingende Voraussetzung für die Flugbuchung im Rahmen einer Pauschalreise (bestehend aus Landprogramm und Flug). Sie dient dem Schutz von Travel Buddies vor unverschuldeten Liquiditätsrisiken durch ausbleibende Erstattungen der Fluggesellschaft.

 

Kundengelder – einschließlich Flugkosten – sind über den gesetzlich vorgeschriebenen Reisesicherungsschein gemäß § 651r BGB abgesichert.

 

4. Leistungen und Leistungsmängel

4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ist aus Leistungsbeschreibungen im Angebot sowie den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Bestätigung/ Rechnung zu entnehmen. Leistungen die nicht ausdrücklich im Buchungsformular bzw. Angebot ausgewiesen sind, sind nicht Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

 

4.2 Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Travel Buddies nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Travel Buddies vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

 

4.3 Beanstandungen hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen sind umgehend bei Travel Buddies oder den Kollegen vor Ort anzuzeigen, damit unverzüglich Abhilfe erfolgen kann. Unterlässt es der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen und erhält Travel Buddies dadurch keine Gelegenheit, den Mangel abzustellen, ist eine Minderung des Preises ausgeschlossen. Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber Travel Buddies geltend zu machen.

 

4.4 Für die Leistung der Abhilfe durch Travel Buddies können Sie eine angemessene Frist setzen, die Sie Travel Buddies mitteilen müssen. Nach Ablauf dieser Frist ist es dem Kunden freigestellt, sich selbst Abhilfe zu schaffen und Aufwendungsersatz gegenüber Travel Buddies zu fordern. Diese Frist hat jedoch nur Wirkung, sofern nicht bereits eine Abhilfe angeboten oder laut Punkt 3.4 ausgeschlossen sein.

 

4.5 Sollte ein unverhältnismäßiger Aufwand für die Erbringung einer Abhilfe erforderlich sein, kann Travel Buddies die Abhilfe verweigern.

 

4.6 Sollte die Reise oder Fortsetzung der Reise aufgrund eines Mangels nicht zumutbar oder erheblich beeinträchtigt sein, können Sie den Reisevertrag nach abgelaufener, angemessener und durch Sie mitgeteilter Frist gesetzeskonform kündigen. Sofern die Abhilfe unmöglich, nach Punkt 3.4 ausgeschlossen oder die Kündigung bereits durch ein besonderes Kundeninteresse gerechtfertigt ist, entfällt die Fristsetzungspflicht.

 

4.7 Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen) nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Reisepreises. Travel Buddies wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn eine Erstattung nicht möglich gemacht werden kann. Travel Buddies ist berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von € 100 vom zu erstattenden Betrag abzuziehen und als Ausgleich für den zusätzlichen Arbeitsaufwand einzubehalten.

 

5. Mitwirkungspflicht des Reisenden & Fristsetzung vor Kündigung

5.1 Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von Travel Buddies nach deren Feststellung diesem unverzüglich mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

 

5.2 

a) Erfolgt keine Anzeige nach Ziffer 5.1 durch den Kunden, so gilt: Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 5.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

b) Ansprüche des Kunden an Travel Buddies entfallen insoweit, als Travel Buddies nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit Travel Buddies nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden Travel Buddies die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

c) Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziffer 5.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

d) Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziffer 5.1 entfallen nicht

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel Buddies oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Travel Buddies resultieren

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Travel Buddies oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Travel Buddies beruhen

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

e) Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 5 unberührt.

f) Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, Travel Buddies auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

 

5.3 Fristsetzung vor Kündigung Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Travel Buddies zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Travel Buddies verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

 

6. Preis- und Leistungsänderungen

6.1 Auf Preis-, Leistungs- oder Tarifänderungen Reiseleistung hat Travel Buddies keinen Einfluss. Ist eine solche wirksam zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger vereinbart worden, kann Travel Buddies den Differenzbetrag vom Kunden einfordern.

 

6.2 Soweit Luftbeförderungen Teil der Reise sind, stellt Travel Buddies klar, dass es den Fluggesellschaften aufgrund international gültiger luftfahrtrechtlicher Bestimmungen vorbehalten bleibt, im Rahmen gesetzlicher Bestimmungen Änderungen der vereinbarten Leistungen vorzunehmen. Diese Änderungen fallen nicht in den Verantwortungsbereich von Travel Buddies. Ansprüche welche aus Änderungen bzw. Mängeln der Luftbeförderung resultieren oder damit in Zusammenhang stehen, sind von dem Reisenden direkt an die Airline zu richten. Dies betrifft insbesondere Forderungen die in Zusammenhang mit der EU-Pauschalreiserverordnung stehen, da diese Rechte jeweils an die persönlichen Fluggastrechte geknüpft ist. Besonders Ansprüche in Bezug auf die EU-Verordnung EG Nr. 261/2004, welche die Entschädigungen bei Flugausfällen und Verspätungen regelt. 

 

6.3 Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Travel Buddies gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Travel Buddies gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

 

6.4 Wir behalten uns für alle, sogenannten Individualreisen vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle starker Wechselkursschwankungen (EUR-CUP;-GBP,-CHF,-CAD,-USD) in dem Umfange zu erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für Travel Buddies verteuert hat.

 

6.5 Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. Ziffer 5.1.b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

 

6.6 Es ist möglich, dass Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages durchgeführt werden müssen. Diese Änderungen die nach Vertragsschluss entstehen und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig. Prämisse hierfür ist, dass die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist es dem Kunden freigestellt, vom Vertrag zurücktreten. Der bereits gezahlte Reisepreis wird dann erstattet.

 

6.7 Bei Flugreisen stehen die mit der Durchführung des Fluges namentlich genannten Fluggesellschaften unter dem Vorbehalt einer Änderung, es sei denn, eine bestimmte Fluggesellschaft wurde ausdrücklich vertraglich vereinbart.

 

6.8 Kommt es zu solch einer Leistungsänderungen, wird Travel Buddies Sie nach Kenntnis darüber informieren.

 

7. Rücktritt & Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

7.1 Es ist dem Kunden jederzeit freigestellt, vor Reisebeginn von der Reise zurückzutreten. Zur Vermeidung von Missverständnissen, muss der Rücktritt per E-Mail oder schriftlich erklärt werden. Entscheidend für die Berechnung der Rücktrittskosten ist der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung bei Travel Buddies. Die Höhe der Rücktrittskosten richtet sich nach dem Reisepreis. Die Rücktrittspauschalen, im Falle einer Stornierung je angemeldetem Teilnehmer sind nachfolgend aufgeführt. 

 

7.1.1 Stornostaffel A – Standard-Destinationen (alle Länder außerhalb Afrikas)

 

  • Gilt für Individualreisen mit oder ohne Flügen, sofern keine abweichenden Bedingungen im Angebot genannt wurden:

  • bis 45. Tag vor Reisebeginn: 25 %

  • ab 44. bis 30. Tag: 45 %

  • ab 29. bis 14. Tag: 75 %

  • ab 13. bis 7. Tag: 85 %

  • ab 6. Tag oder bei Nichtantritt: 95 %

 

7.1.2 Stornostaffel B – Afrika-Destinationen (z. B. Namibia, Botswana, Simbabwe etc.)

 

Gilt für alle Reisen, bei denen lokale Partner (z. B. Lodges, Aktivitäten, Transfers) Vorauszahlungen oder restriktive Rücktrittsbedingungen verlangen. Dies ist in allen von Travel Buddies angebotenen Destinationen der Fall. Daher gilt folgende Staffel:

  • ab Buchung bis 61. Tag vor Reisebeginn: 35 %

  • ab 60. bis 31. Tag: 60 %

  • ab 30. bis 15. Tag: 80 %

  • ab 14. Tag oder bei Nichtantritt: 95 %

 

Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

 

Ausnahme von den Pauschalierungen bei Flügen als Teil der Pauschalreise:

Werden Flüge im Rahmen der Pauschalreise preislich gesondert ausgewiesen erhält Travel Buddies beim Rücktritt des Kunden selbst keine oder nur eine geringe Teilerstattung. Daher betragen die Rücktrittskosten für die ausgewiesene Einzelleistung pauschal 100%. Für den restlichen Reisepreis gelten die aufgeführten Entschädigungspauschalen.

 

7.1.2 Bei Buchung mit Flügen (außerhalb einer Individualreise)

Bei Stornierung von Flügen erheben wir eine Gebühr von € 85,- pro Flugschein. Zusätzlich anfallende Stornokosten der Fluggesellschaft sind vom Reisenden in voller Höhe zu tragen.

 

7.1.3 Segeltörn (als Teil einer Individualreise)

Bei Rücktritt von Segelreisen und -ausflügen tragen Sie die eventuell anfallenden Gebühren des Anbieters.

 

7.2 Sollten im Rahmen des Angebots ausdrücklich abweichende Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen genannt worden sein, gehen diese vor.

 

7.3 Dem Reisekunden steht es frei, Travel Buddies nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

 

7.4 Stört ein Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung die Durchführung der Reise, oder verhält er sich grob vertragswidrig, so hat Travel Buddies das Recht, fristlos zu kündigen. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt Travel Buddies erhalten.

 

7.5 Anstelle der obigen Pauschalen kann Travel Buddies eine höhere, konkret bezifferte Entschädigung fordern, soweit Travel Buddies nachweist, dass durch die Stornierung höhere Aufwendungen entstanden sind. In diesem Fall ist Travel Buddies verpflichtet, die geforderte Summe unter Berücksichtigung eingesparter Aufwendungen sowie einer gegebenenfalls anderweitigen Verwendung der Reiseleistung zu belegen.

 

7.6. Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Travel Buddies den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Travel Buddies eine angemessene Entschädigung verlangen laut Stornostaffel, soweit der Rücktritt nicht von Travel Buddies zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Travel Buddies unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

 

7.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

 

8. Umbuchungen

8.1 Möchte der Reisende nach Abschluss des Reisevertrages bis 30 Tage vor Reisebeginn statt der ursprünglich gebuchten Reise eine andere durchführen oder aber eine geeignete Ersatzperson stellen, so ist dies nach Rücksprache prinzipiell möglich. Travel Buddies berechnet für den Mehraufwand eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 200 Euro pro Person zzgl. der Kosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen. Spätere Umbuchungen können nach Rücksprache gegen eine erhöhte Umbuchungsgebühr zzgl. der Kosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen, evtl. vorgenommen werden.

 

8.2 Umbuchungswünsche des Kunden später als 30 Tage vor Reiseantritt können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

 

8.3 Umbuchungswünsche während der Reise, wie z.B. Änderung der Reiseroute, Änderung der Unterkunft, Aktivitäten oder Transferzeiten sind nur nach Rücksprache und Zustimmung von Travel Buddies (mind. 48h während der Werktage, Montag bis Freitag) möglich. Es fällt in jedem Fall eine Umbuchungsgebühr von 200 Euro pro Reisenden zzgl. der Stornierungskosten an.

 

8.4 Eine Umbuchung setzt in jedem Fall die Verfügbarkeit der Leistung voraus.

 

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Travel Buddies kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

  1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Travel Buddies beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

  2. Travel Buddies hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

  3. Travel Buddies ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich mitzuteilen, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

  4. Ein Rücktritt von Travel Buddies später als 3 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.

  5. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

 

10. Reiseunterlagen

10.1 Es ist die Pflicht des Reisenden, Travel Buddies zu informieren, wenn erforderliche Reiseunterlagen (z.B. Hotelgutscheine, Scheine für die Unterkünfte) nicht innerhalb der von Travel Buddies mitgeteilten Frist zugestellt werden.

 

10.2 Der Reisende ist verpflichtet, die übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Travel Buddies muss umgehend von Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unterrichtet werden. Sollten dies versäumen werden, so ist der Reisende für den daraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (§ 254 BGB).

 

11. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

11.1. Laut EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens ist Travel Buddies verpflichtet, den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise, zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinliche Fluggesellschaft zu benennen und der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat Travel Buddies den Reisenden unverzüglich hierüber zu informieren. Eine „Black-List“ unsicherer Fluggesellschaften mit Flugverbot in der EU ist auf folgender Internetseite zu finden: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm

 

11.2. Für die Gestaltung des Flugplanes und dessen Einhaltung sind im Wesentlichen die Fluggesellschaften sowie die staatlichen Koordinierungsbehörden zuständig. Daher können sich kurzfristige Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung und des Fluggeräts ergeben, die außerhalb des Einflussbereichs von Travel Buddies liegen. Reiseteilnehmer sind verpflichtet, sich vor dem Rückflug bei der Fluggesellschaft über den genauen Zeitpunkt des Rückfluges zu informieren und den Rückflug bestätigen zu lassen. Im Übrigen wird auf die entsprechenden ausdrücklichen Hinweise in den Reiseunterlagen verwiesen. Etwaige Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund unzumutbarer Leistungsänderung bleiben unberührt.

 

12. Reise-, Devisen- und Zollvorschriften

12.1 Travel Buddies weist die Reisenden auf alle wichtigen Reisevorschriften wie Einreise- und Gesundheitsvorschriften in den Reiseunterlagen hin. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. 

 

12.2 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Der Reisende hat selbst darauf zu achten, dass der Reisepass sowie sonstige benötigte Dokumente ausreichende Gültigkeit besitzen.

 

13. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Die Reisenden sind unterrrichtet, dass Gepäckverlust, -beschädigung und -verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zuständigen Fluggesellschaft angezeigt werden müssen. Fluggesellschaften und Travel Buddies können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.

 

Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Travel Buddies, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft innerhalb der vorstehenden Fristen zu stellen.

 

14. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (speziell Covid19)

14.1. Durch die sich stets ändernde Lage, wird akzeptiert, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

 

14.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

 

13. Gesundheitsbestimmungen

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- u. anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei Gesundheitsämtern, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Das von Travel Buddies diesbezüglich zur Verfügung gestellte Informationsmaterial erhebt keinen Anspruch auf fortwährende Aktualität oder Vollständigkeit, obwohl wir bemüht sind unsere Unterlagen auf dem neuesten Stand zu halten.

 

14. Haftung

Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist bei vertraglichen Schadensersatzansprüchen insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder Travel Buddies für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch Travel Buddies gegenüber dem Reiseteilnehmer hierauf berufen.

 

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Die vertragliche Haftung von Travel Buddies für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

 

15.2 Travel Buddies haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Führungen, Ausflüge, etc.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet wurden (, sodass für den Reisenden erkennbar ist, dass sie nicht Bestandteil der Pauschalreise von Travel Buddies sind und getrennt ausgewählt wurden). Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

 

15.3 Travel Buddies haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Travel Buddies ursächlich geworden ist.

 

16. Verjährung

Ansprüche wegen Reisemängeln (§§ 651 c – 651 f BGB) verjähren nach einem Jahr. Diese Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise nach dem Reisevertrag enden sollte. Die Geltendmachung von sonstigen Ansprüchen bleibt von dieser Regelung unberührt.

 

17. Unwirksamkeit einer Reisebedingung

Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkungen auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.

Teil III: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR VISA / EINREISEDOKUMENTE (E-VISA)

1. Vertragsgegenstand

1.1 Travel Buddies übernimmt im Auftrag des Kunden die elektronische Beantragung von Einreisedokumenten (nachfolgend „E-Visa“) für bestimmte Reisedestinationen. Der genaue Umfang und Zielstaat des Visa-Services ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung auf der Website oder im Reiseangebot.

1.2 Travel Buddies schuldet ausschließlich die technische Beantragung des E-Visums bei der zuständigen Auslandsvertretung bzw. offiziellen Behörde des Ziellandes. Die Entscheidung über Erteilung, Ablehnung oder Gültigkeit des Visums liegt allein bei den staatlichen Stellen. Travel Buddies übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Einreiseerlaubnis oder -verweigerung.

1.3 Der Versand des E-Visums erfolgt rein digital per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse. Ein postalischer Versand findet nicht statt.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Visabeantragung erforderlichen Daten vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere Angaben zu Pass, Reiseverlauf, Beruf, Staatsangehörigkeit und Reisezweck.

2.2 Fehlerhafte, unvollständige oder verspätete Angaben können zur Ablehnung des Visums oder zur Einreiseverweigerung führen. Für daraus resultierende Nachteile (z. B. Zusatzkosten, Umbuchungen, Stornogebühren) haftet der Kunde selbst.

3. Vertragsabschluss & Zahlungsbedingungen

3.1 Mit Abschluss der Bestellung eines E-Visums auf der Website oder über das Buchungssystem gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald Travel Buddies die Bestellung annimmt und die Zahlung eingegangen ist.

3.2 Das Entgelt für den Visa-Service wird im Buchungsvorgang transparent ausgewiesen und ist sofort fällig. Es umfasst die Bearbeitungsgebühr durch Travel Buddies sowie – sofern nicht anders dargestellt – die amtlichen Visagebühren des Zielstaats.

4. Widerrufsrecht & Rückgabe

4.1 Für personalisierte E-Visa besteht kein Widerrufsrecht. Die Erstellung und Übermittlung des Visums erfolgt unmittelbar nach Beauftragung. Nach erfolgreicher Beantragung und Versand kann das E-Visum nicht widerrufen, storniert oder zurückgegeben werden (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

4.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass mit Übermittlung des digitalen Visums-Codes die Dienstleistung als vollständig erbracht gilt – auch im Fall von Ablehnung oder Nichtnutzung der Reise.

5. Ausschluss von Haftung

5.1 Travel Buddies haftet nicht für die Entscheidung der Auslandsvertretung oder Grenzbehörden bezüglich der Erteilung oder Anerkennung des Visums.

5.2 Travel Buddies übernimmt keine Verantwortung für etwaige Folgen, die aus verspäteter Einreise, Ablehnung oder unvollständigen Unterlagen entstehen – insbesondere nicht für Zusatzkosten, Umbuchungen oder Aufenthaltsverzögerungen.

 

Teil IV: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR AKTIVITÄTEN

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

1.1 Dieser Teil der AGBs gilt für die Buchung von Aktivitäten die als einzelne Leistungen gebucht werden und nicht in Zusammenhang mit einer gebuchten Pauschalreise stehen. 

1.2 Das Angebot wird von uns vorbehaltlich der Verfügbarkeit angenommen, indem Sie eine Buchungsbestätigung und gegebenenfalls einem Voucher/Ticket (entweder ein mobiler Voucher oder ein downloadfähiger PDF-Voucher/Ticket) und eine Zahlungsbestätigung erhalten. Wir behalten uns das Recht vor, Vertragsangebote nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen. 

2. Änderungen und Stornierungen

Änderungen müssen schriftlich per Email an Travel Buddies gerichtet werden. 

Bei Stornierungen mehr als 24 Stunden vor Beginn der Aktivität: volle Rückerstattung des Buchungspreises; und

Bei Stornierungen maximal 24 Stunden vor Beginn der Aktivität oder bei Nichterscheinen: keine Rückerstattung.

3. Preise

3.1 In den meisten Fällen enthalten die angegebenen Auszeichnungspreise alle Steuern und Gebühren. Es ist jedoch möglich, dass vor Ort zusätzliche lokale Steuern oder Gebühren erhoben werden. Wenn vor Ort zusätzliche Steuern oder Gebühren erhoben werden, wird dies in der Beschreibung der Aktivität angegeben.

3.2 Die von Preise unterliegen gegebenenfalls besonderen Bestimmungen, zum Beispiel in Bezug auf Stornierungen und der Erstattung von geleisteten Zahlungen. Teilnehmende sind verpflichtet selbstständig vor der Buchung prüfen, ob sie den erforderlichen Bestimmungen .

4. Durchführung der Aktivität & Rechte

4.1 Teilnehmende sind dafür verantwortlich rechtzeitig am mitgeteilten Treffpunkt erscheinen. Wenn Sie aus dem Ausland zur Aktivität anreisen, sind Sie selbst für die notwendigen Reisepapiere (Pass, Visum usw.) und die Einhaltung der Gesundheitsbestimmungen usw. verantwortlich. 

4.2 Im Buchungspreis der Leistungen sind keine Versicherungen inbegriffen. Teilnehmende sind selbst für einen hinreichenden Versicherungsschutz verantwortlich. Wir empfehlen dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen, insbesondere, wenn es sich um eine Outdoor- oder Hochrisiko-Aktivitäten handelt.

4.3 Es wird keine Haftung für Schäden übernommen die aus einer Handlung des Teilnehmenden resultieren oder einer anderen Teilnehmenden Person.

4.4 Für Zeit- und Fristberechnungen ist die lokale Zeitzone maßgebend.

4.5 Mit der Buchung der Leistung versichern Sie, dass Sie in der körperlichen Verfassung sind die Aktivität durchzuführen. 

4.6 Die Aktivität kann ohne Einhaltung einer Frist absagt werden, wenn Witterungsverhältnisse, behördliche Maßnahmen, Streiks oder andere, nicht voraussehbare oder nur durch unverhältnismäßige Anstrengungen, abwendbare äußere Umstände, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (insbesondere Ereignisse höherer Gewalt), die Durchführung der Aktivität unmöglich machen oder erheblich erschweren oder gefährden. In diesem Fall wird der für die abgesagte Aktivität bezahlte Buchungspreis zurückerstattet. 

4.7  Der durchführende Guide kann Teilnehmende von einer Aktivität ausschließen, wenn (i) die auf der geforderten Voraussetzungen zur Teilnahme nicht erfüllt werden, (ii) die Person durch die Teilnahme sich selbst oder andere gefährden würden, oder (iii) auf sonstige Weise die Durchführung der Aktivität stören würden. In diesen Fällen wird der für die Aktivität bezahlte Buchungspreis nicht zurückerstattet.

4.8 Es können im Vorfeld oder auch während der Durchführung jederzeit unwesentliche Programmänderungen vorgenommen werden, wenn dies aufgrund kurzfristig aufgetretener Umstände notwendig erscheint.  Zu den unwesentlichen Programmänderungen zählt auch eine Änderung des Start-/Treffpunkts für die Aktivität, sofern der neue Treffpunkt für die Teilnehmenden vom ursprünglich vereinbarten Treffpunkt aus zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb von 15 Minuten erreicht werden kann. Eine Änderung des Start-/Treffpunkts ist bis zu 24 Stunden vor Beginn der gebuchten Aktivität möglich und wird per E-Mail oder Telefon mitgeteilt.

 

Teil V: ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN FÜR ALLE LEISTUNGEN

1. Hinweise zum Datenschutz 

Travel Buddies schützt die personenbezogenen Daten aller Kunden und verpflichtet sich daher, personenbezogenen Daten, d.h. alle Daten, die im Zusammenhang mit Buchungsvorgängen, Registrierungsvorgängen und/oder der Nutzung von Travel Buddies Dienstleistungen durch Travel Buddies beim jeweiligen Teilnehmer für diesen und ggf. weitere Reiseteilnehmer erhoben und nachfolgend gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, lediglich zu Zwecken der Abwicklung von unter Mitwirkung von Travel Buddies zustande gekommenen Verträgen sowie zur Kundenbindung zu nutzen. Eine Übermittlung solcher Daten darf Travel Buddies an solche Dritte vornehmen, die diese Daten jeweils zur Erfüllung und Abwicklung von unter Mitwirkung von Travel Buddies zustande gekommenen Verträgen nutzen, insbesondere Partneragenturen, Reedereien, Fluggesellschaften, Transferdienstleister, Hotelbetreiber und Reiseversicherungsanbieter. Travel Buddies verpflichtet sich, personenbezogene Kundendaten im Übrigen nicht an außenstehende Dritte weiterzugeben, sofern hierzu keine gesetzlich oder behördlich angeordnete Verpflichtung besteht. Mehr zu Ihren Rechten als Betroffener, insbesondere Ihre Widerspruchsrechte, erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter www.Travel Buddies.de

 

2. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

2.1 Travel Buddies weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Travel Buddies nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für Travel Buddies verpflichtend würde, informiert Travel Buddies die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Travel Buddies weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

 

2.2 Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Travel Buddies die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Travel Buddies ausschließlich an deren Sitz verklagen.

 

2.3 Für Klagen von Travel Buddies gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Travel Buddies vereinbart.

 

3. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Klagen gegen die Travel Buddies GmbH ist ausschließlich Berlin. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

 

4. Schlussbestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

 

Reiseveranstalter

Travel Buddies GmbH 

Oranienstraße 183, 10999 Berlin

Tel.: +49 30 617 89 9899

hallo@travel-buddies.eu

 

Eintragung im Handelsregister

Registergericht: Berlin Charlottenburg

Registernummer: HRB 193126 B                                                 

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Version: 21

Stand: 24.05.2025